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Dachverband DITIB

Türkisch-islamische Union der Anstalt für Religion

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Der Verband
Ministerium für religiöse Angelegenheiten
Amtsgeistliche
Orientierung: Bindung an den türkischen Staat

Der Verband

Die "Türkisch-islamische Union der Anstalt für Religion" (Diyanet Isleri Türk-Islam Birligi/DITIB) betreut nach eigenen Angaben etwa 600 Gemeinden mit insgesamt 110.000 Mitgliedern (Stand 1996). DITIB wurde 1985 in Köln gegründet und hat eine enge Bindung an das Präsidium für Religiöse Angelegenheiten (Diyanet Isleri Bakanligi/DIB) der Türkei. Der Hauptsitz ist in Köln-Ehrenfeld.

Präsidium für religiöse Angelegenheiten

Ali Bardakoglu, Präsident der Diyanet (2004) Das Präsidium für Religiöse Angelegenheiten wurde am 3. März 1924 in Ankara aufgrund des Gesetzes Nr. 429 als eine dem Ministerpräsidenten unterstellte Institution geschaffen, "die über die Lehre der islamischen Religion und ihren Kultus entscheiden, die diesbezüglichen Amtsgeschäfte versehen und religiöse Einrichtungen führen" sollte (Diyanet Dergisi, Nr. 378/1990, S.161). In Artikel 136 der Verfassung von 1982 heißt es ergänzend zu den Zielen der Institution: "Das Präsidium für Religiöse Angelegenheiten versieht seine Aufgaben jenseits irgendeines politischen Denkens oder Standpunktes auf der Grundlage des laizistischen Prinzips im Dienste des Zusammenhalts und der Einheit der Nation".

« T. C. Basbakanlik Diyanet Isleri Baskanligi (Türkçe)

Amtsgeistliche

Von den türkischen Amtsgeistlichen sind rund 400 hauptamtlich in den Gemeinden der DITIB in der Bundesrepublik tätig. Sie leiten das Pflichtgebet, vollziehen den islamischen Trauungsritus, halten freitags religiöse Ansprachen und erteilen den Kindern Koranunterricht. Die von den Gemeinden der DITIB in der Bundesrepublik durchgeführten Koran-Kurse werden von über 25.000 Kindern und Jugendlichen besucht.

Die Auswahl der von der Türkei aus nach Deutschland entsandten Amtsgeistlichen erfolgt durch eine "Gemeinsame Kulturkommission" von Vertretern der Ministerien der Finanzen, der Bildung, des Äußeren und für Religionsangelegenheiten. Verlangt wird unter anderem als Qualifikation ein Diplom einer islamisch-theologischen Fakultät oder eines religiösen Seminars. Die Amtsgeistlichen in der Bundesrepublik unterstehen den Attachés für religiöse Dienste der türkischen Generalkonsulate.

Orientierung: Bindung an den türkischen Staat

DITIB legt Wert darauf, kein Ableger des Ministeriums in Ankara zu sein, aber de jure und de facto sind die Imame und die Vorstandsmitglieder von dieser Behörde abhängig. Konsequenterweise vertritt DITIB dann auch einen „staatstragenden" Islam, der die laizistische Ausrichtung der Türkei befürwortet. Gemäß den türkischen Verfassungsprinzipien sind Staat und Religion getrennt, aber über die oberste Religionsbehörde kann der Staat Einfluß auf die Gestaltung und Organisation des religiösen Lebens nehmen.

Und in der Vergangeheit hat der Staat wiederholt durch Gesetz und Verordnung direkt in das religiöse Leben eingegriffen. Der Eingriff konnte in der Vergangenheit sogar soweit gehen, dass von 1932 bis 1950 als Sprache des Pflichtgebetes und des Gebetsrufes anstelle des Arabischen den Imamen und den Muezzinen das Türkische vorgeschrieben wurde. Wenn in den 80er Jahren ein Wiedererstarken des Islams in der Türkei zu verzeichnen war, dann ist dieser teilweise auch von führenden Politikern unterstützt und benutzt worden. Es wurde in der türkischen Politik nie problematisiert, dass der Staat für Fragen der Religion und der Ethik zumindest eine sehr weitgehende Fürsorgeplicht, wenn nicht gar eine Aufsichtspflicht habe.

Diese Bindung an den Staat zeigt sich auch darin, dass sich Angehörige einer DITIB-Gemeinde nicht nur als Muslime sondern auch als staatstreue Türken fühlen. Eine solche Orientierung führt dann zum Beispiel dazu, dass man in der Frage eines künftigen islamischen Religonsunterrichtes den Standpunkt vertritt, dass dieser nur in der Muttersprache der Schüler (also Türkisch) erfolgen solle und bei der Erstellung eines Lehrplanes das Ministerium in Ankara zu beteiligen sei. Auf der anderen Seite gilt dann für viele andere muslimische Gemeinden DITIB nicht als vollwertiger Ansprechpartner. Der Verband steht für sie immer im Verdacht, nach der Pfeife Ankaras zu tanzen.

Zwischen DITIB-Gemeinden und VIKZ- bzw. Milli Görüsch-Gemeinden kann es dann machmal zu regelrechten Konkurrenzsituationen und Mitgliederabwerbungen kommen. Kritisch wird es dann besonders, wenn Fragen der Religion auf die politische Tagesordnung in der Türkei kommen und die Diskussion zwischen den Gegnern und den Befürwortern des "Staatsislams" nach Deutschland getragen wird.

Verweise

« Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) Deutschland
Selbstdarstellung

« Islamische Organisationen in Deutschland von Thomas Lemmen. Bonn 2000.
Eine Dokumentation der Friedrich-Ebert-Stiftung.

 

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