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"Klarheit und gute Nachbarschaft"Eine Handreichung der EKD in der Kritik |
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Im November 2006 hat das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) eine Handreichung zu Grundfragen des Zusammenlebens mit Muslimen veröffentlicht, deren Titel "Klarheit und gute Nachbarschaft" mit Bedacht gewählt wurde. Hatte der Vorläufer aus dem Jahre 2000 noch den Titel "Zusammenleben mit Muslimen" getragen, so soll eine weitere Aufgabe dazutreten. "Zur Begegnung mit Muslimen soll ermutigt werden, um zu guter Nachbarschaft und wechselseitig bereicherndem Zusammenleben zu finden. Schwierigkeiten und Konflikte dürfen dabei nicht ignoriert, sondern müssen klar angesprochen und so weit wie möglich geklärt werden." (Klarheit und gute Nachbarschaft S. 11)
Dies sei "kein Abgrenzungspapier", so versicherte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für die Erstellung, Dr. Jürgen Schmude gleich bei der Veröffentlichung, als ob er ablehnende Reaktionen schon befürchtet habe. Ein für den 6. Februar anberaumtes drittes Spitzentreffen zwischen der EKD und Vertretern muslimischer Verbände, ist bereits abgesagt worden. Die Vertreter der Muslime bekundeten, dass sie sich brüskiert fühlen durch einen oberlehrerhaften und missionarischen Ton der Handreichung, der nicht der Ton sei, mit dem dem man auf Augenhöhe spreche könne. Der Koordinierungsrat der Vereinigungen des christlich-islamischen Dialoges in Deutschland (KCID) stellte fest, "dass in der Vergangenheit das Gespräch auf Spitzenebene nicht genügend gesucht worden sei" und mahnte an, dass jetzt nicht weniger, sondern mehr Dialog gebraucht würde. Vertreter der Muslime bekundeten, dass es einen gut funktionierenden Dialog an der Basis gebe, dem in letzter Zeit ein immer schärfer werdender Ton der Distanzierung und der konfessionellen Profilierung von kirchlicher Seite, besonders dezidiert von Bischof Huber vorgetragen, entgegenschlage.
Handelt es sich hier nur um atmosphärische Störungen oder gar um einen Klimawandel? Wer den christlich-islamischen Dialog der letzten Jahre verfolgt hat, wird zugeben müssen, dass der Ton in der Gesellschaft hitziger und erregter geworden ist, aber nicht zwischen den Menschen, die den interreligiösen Dialog ganz konkret führen. Es ist der Diskurs um internationalen Terrorismus und Integration der Migranten, der jetzt die Themen bestimmt. Auch die Handreichung benennt ausdrücklich die Terroranschläge in den USA am 11. September 2001, die Beunruhigung über radikale Entwicklungen im Islam, die Diskussion in Deutschland über das Kopftuch im Schuldienst, die gesellschaftliche Integration von Muslimen, die Debatte um die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei und die Frage des Verhältnisses von europäischer Kultur und Islam als neue Entwicklungen und Fragestellungen, die eine Klarstellung nötig erscheinen lassen. (Klarheit und gute Nachbarschaft S. 6f)
So notwendig die Einbeziehung dieser Fragen in den Dialog scheinen mag, er kann dadurch instrumentalisiert und mit gesellschaftspolitischen Forderungen und Aufgaben überfrachtet werden, die er nicht einlösen und denen er allein nicht gerecht werden kann. Interreligiöser Dialog wird so zu einem Schauplatz im integrationspolitischen Diskurs verkürzt und verfremdet. Er muss sich dann dort, wo er sein eigentliches Geschäft betreiben will, als "Kuscheldialog" und "blauäugiger Dialog" diffamieren lassen, wenn er sich die Schlagworte und Themen der politischen Arena nicht zu eigen machen will oder sie aus eigener Erfahrung darstellen will. Auf christlicher und auch auf muslimischer Seite beginnen diejenigen sich verstärkt zu Wort zu melden, die den "Dialogbetrieb" als verlorene Liebesmühe betrachten und glauben, dass es nun an der Zeit sei, ihre je eigene religiöse, konfessionelle und kulturelle Identität schärfer und profilierter herauszustellen.
Im folgenden soll dargelegt werden, was das verbreitete Unbehagen nicht nur muslimischer sondern auch christlicher Akteure in Dialoginitiativen an dieser Handreichung ausgelöst hat. Dazu wird es notwendig sein, einen Vergleich mit den Aussagen der EKD aus dem Jahre 2000 zu ziehen, denn: "Die Handreichung aus dem Jahre 2000 behält weiterhin ihre Gültigkeit und ihren Wert. An zahlreichen Stellen des neuen Textes wird auf diese Handreichung Bezug genommen, ... Gleichzeitig lassen diese Bezugnahmen aber auch erkennen, an welchen Stellen weitergehende und vertiefende Orientierungen notwendig sind." (Klarheit und gute Nachbarschaft S. 7)
Schon das Vorgehen, das Tempo der Erstellung und die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe macht im Vergleich zum Jahre 2000 Unterschiede deutlich. In nur zwei Jahren wurde jetzt ohne Hilfe eines Gremiums von Beratern oder unter erkennbarer Aufnahme der Erfahrung der Beauftragten von der Basis ein Text erstellt, der an vielen Stellen Brüche in der Argumentation oder Interpolationen in der Endredaktion aufweist. Für Befremden hat die Aufnahme von Dr. Christine Schirrmacher in die Arbeitsgruppe gesorgt; als wissenschaftliche Leiterin des evangelikalen Instituts für Islamfragen der Evangelischen Allianz vertritt sie eine bewusst missionarische Agenda. Einige Passagen der Handreichung, besonders dort, wo von Scharia oder der Stellung der Frau die Rede ist, kommt einem dann auch seltsam bekannt vor, wenn man mit den Publikationen des Institutes vertraut ist.
Im ersten Kapitel der Handreichung unter dem Titel "Evangelische Christen in der Begegnung mit Muslimen" wird festgestellt, das die Mission zum Wesen einer christlichen Kirche gehöre. Dabei schlössen sich aber Dialog und Mission nicht notwendigerweise aus. "Christliche Mission versteht sich in der Trias von Zusammenleben (Konvivenz), Dialog und Mission. Christen sind auch gegenüber Muslimen ihrem Zeugnisauftrag verpflichtet." (Klarheit und gute Nachbarschaft S. 112) Die Handreichung von 2000 räumte hier noch ein: "Aber wir können ebensowenig Muslimen Zeugnis geben, ohne auch ihr Zeugnis zu hören und mit ihnen zu reden" (Zusammenleben mit Muslimen S. 24). In der aktuellen Handreichung wird den Muslimen an vielen Stellen aber ein solches gleichberechtigtes Zeugnis verweigert, indem ihr Bekenntnis nur unter theologischen und ihre Religionsausübung nur unter integrationspolitischen Vorbehalten zur Sprache kommt.
Der aktuelle Text geht hart mit dem Gottesbild der Muslime ins Gericht. "Ihr Herz werden Christen jedoch schwerlich an einen Gott hängen können, wie ihn der Koran beschreibt und wie ihn Muslime verehren." (Klarheit und gute Nachbarschaft 19) Auch die Feststellung des "Glaubens an den einen Gott" trage nicht sehr weit. Die Handreichung von 2000 hatte hier noch festgestellt: "Im Bekenntnis zum dreieinen Gott bekennen wir Christen ebenso nachdrücklich und eindeutig wie Muslime: Es gibt keinen Gott außer Gott - außer dem einen, einzigen, wahren Gott." (Zusammenleben mit Muslimen S. 17). Die Autoren stellten sich damals noch neben die Muslime im gemeinsamen Vertrauen auf Gott als Schöpfer und mit seinem Geist, der auch außerhalb der Kirche wirken könne. Diese trinitarisch begründete Ausdifferenzierung hatte aber schon die theologischen Leitlinien der EKD aus dem Jahre 2003 mit dem Titel "Christlicher Glaube und nichtchristliche Religionen" christologisch stärker konzentriert und exklusiver gefasst, um dann festzustellen: "Die Idee einer der christlichen Ökumene vergleichbaren "Ökumene der Religionen" ist deshalb als Irrweg anzusehen." (Christlicher Glaube und nichtchristliche Religionen S. 19)
Die Suche nach den Gemeinsamkeiten zwischen den Religionen begründet für die aktuelle Handreichung keinen gemeinsamen Glauben, höchstens eine gemeinsame Weltverantwortung. Und in Bezug auf diese werden dann weiter Gottes- und Menschenbild der Muslime kritisiert. So wird anerkannt, dass die Muslime Gott als Richter kennen, um danach gleich Selbstmordattentäter zu erwähnen, denen sich beim Gericht die Tore des Paradieses öffnen. Während das christliche Menschbild, das die aus der Gottesebenbildlichkeit folgende Würde sowie Freiheit und Gleichheit aller Menschen begründe, Geburtshelfer des demokratischen Staates sei, benachteilige das muslimische Menschenbild Frauen und Nichtmuslime. Es wird der Eindruck erweckt, den Muslimen würde der Zugang zum Verständnis von Menschenwürde und Menschenrechten durch ihre religiösen Vorstellungen grundsätzlich verwehrt.
Das zweite Kapitel der Handreichung, "Muslime in der Demokratie - Spannungsbereiche gesellschaftlicher Integration" betrachtet das Verhältnis der Muslime zu Demokratie, Säkularität, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Gleichbehandlung der Geschlechter und Gewalt. Es wird eingeräumt, dass die hier lebenden Angehörigen des Islams ein unbescholtenes Leben führen, aber nur ein pragmatisches Verhältnis zu diesen Werten gefunden hätten. Eine überzeugende Bejahung der Prinzipien des modernen Rechtsstaates und die Entflechtung des religiösen und politischen Bereiches stehe vielfach noch aus und werde durch die Bindung an die Scharia und den Bezug auf muslimisches Rechtsdenken der Vergangenheit behindert. "Ein grundsätzlicher Ton des Misstrauens und der Unterstellung führt nicht weiter", stellte die Handreichung von 2000 fest. (Zusammenleben mit Muslimen S. 9) Dieser Ton wird in diesem Kapitel aber wiederholt angeschlagen, wenn immer wieder auf die Scharia in ihrer mittelalterlichen Ausprägung verwiesen wird und trotz aller Beteuerungen nicht immer konsequent zwischen kulturellen und religiösen Legitimierungen kritisierter Verhaltensweisen der Muslime unterschieden wird oder eine angeblich vorhandene exklusive Ausrichtung muslimischer Gesellschaften auf die Scharia mit allen Konsequenzen der europäischen Wirklichkeit als Negativfolie gegenübergestellt wird. Selbst dort, wo innermuslimische Auseinandersetzungen um religiöse Ansprüche und gesellschaftliche Wirklichkeit erwähnt sind, werden zeitgemäße und liberalere Positionen als Meinung der Minderheit oder als schlechter begründet vorgestellt.
Auch wenn die Muslime sich durch ihr Verhalten und öffentliche Aktionen von der ihnen oft unterstellten Gewaltbereitschaft distanziert haben, wie die Handreichung zugibt, die Stellung zur Gewalt gilt ihr noch immer nicht als geklärt: "Es reicht allerdings nicht aus, den friedensfördernden Charakter der islamischen Religion hervorzuheben. Es muss gezeigt werden, inwiefern Gewaltverzicht im Blick auf die Ausbreitung der eigenen Religion zum islamischen Selbstverständnis fundamental hinzugehört." (Klarheit und gute Nachbarschaft 46) Man mag sich resigniert fragen, wem die Handreichung überhaupt zuhören will. Das Bekenntnis der überwältigenden Mehrheit der hier lebenden Muslime wurde anscheinend doch nicht angenommen. Dagegen wird ständig auf Stimmen aus der "islamischen Welt" verwiesen, die für die Handreichung der Bezugspunkt sind, gegenüber dem die hier lebenden Muslime zu Wohlverhalten und Bekenntnissen verpflichtet werden sollen.
Mit dem Titel "Muslimisches Leben in Deutschland - Spannungsbereiche des praktischen Zusammenlebens" greift das dritte Kapitel die Debatte um die Integration auf, warnt vor Abschottung und Parallelgesellschaften und plädiert für eine "kritische Kultur der Anerkennung". Hier werden religiöse Praktiken, die gesellschaftlich kontrovers diskutiert wurden, behandelt.
Befremdlich wirkt eine verzerrte Gegenüberstellung von christlicher und islamischer Ehe, die als mindere dargestellt wird. "Bei der islamischen Eheschließung selbst wird nicht um den Segen Gottes gebetet. Sie ist keine geistliche Handlung, sondern ein zivilrechtlicher Vertragsabschluß, der mit der Regelung der "Abendgabe", dem zweiten Teil der Brautgabe, schon ganz konkret die Möglichkeit der Scheidung einrechnet." (Klarheit und gute Nachbarschaft S. 56) Demgegenüber hielt die Handreichung von 2000 fest: "Im Islam wird die Ehe als eine "Handlung rechter Frömmigkeit" betrachtet. Die Ehe ist damit ein religiöser Akt." (Zusammenleben mit Muslimen S. 58)
Im Jahre 2003 schon hatte der Rat der EKD in einer Stellungnahme festgestellt: "Wenn eine muslimische Bewerberin für eine Lehrtätigkeit an öffentlichen Schulen unter Berufung auf ihre Religionsfreiheit im Dienst ein Kopftuch tragen will, begründet ihr Verhalten angesichts der Bedeutung des Kopftuchs im Islam Zweifel an ihrer Eignung als Lehrerin an einer staatlichen Schule." Auch wenn in der Arbeitsgruppe, die die Handreichung vorbereitet hat, gegen diese Position Bedenken angemeldet wurde. "Der Rat der EKD sieht jedoch keine überzeugenden Gründe, von der Stellungnahme aus dem Jahr 2003 abzuweichen. Er bekräftigt sie vielmehr." (Klarheit und gute Nachbarschaft S. 63)
Was islamischen Religionsunterricht, Moscheebau und Muezzinruf, Schächtung und muslimische Bestattung anbelangt, so gibt man sich moderater und lässt auch Raum für unterschiedliche Haltungen, die den innerkirchlichen Pluralismus widerspiegeln können.
Vorherrschend ist hier aber auch hier eine Haltung, die stärker von Ablehnung und Einschränkungen geprägt ist. Um nur ein Beispiel zu nennen; die Handreichung von 2000 stellte noch fest: "Es ist wünschenswert, dass in Krankenhäusern Muslime einen Raum für das Gebet nutzen können." (Zusammenleben mit Muslimen S. 70) Demgegenüber der aktuelle Text: "Fühlen sich andere Kranke im Zimmer durch das fünfmalige Gebet am Tag gestört, so sollte muslimischen Patienten ein anderer Raum zum Gebet zur Verfügung gestellt werden." (Klarheit und gute Nachbarschaft S. 72) Kann die Religionsausübung der Muslime nur noch als Störfaktor Beachtung finden?
Im vierten Kapitel der Handreichung "Organisierter Islam" werden die Möglichkeiten der Interaktion zwischen muslimischen und christlichen Partnern erörtert. Neben der Warnung vor dem Kontakt mit politischen Extremisten und Vertretern einer islamistisch-fundamentalistischen Einstellung stehen pragmatische Empfehlungen zum Wahl des Gesprächspartners auf unterschiedlichen Ebenen. Die Darstellung der verschiedenen muslimischen Verbände nimmt zum Teil auch neuere Erfahrungen aus der Praxis des Dialogs auf.
Das abschließende Kapitel "Ziele und Inhalte interreligiöser Zusammenarbeit" führt zunächst die Kritik auf, die am Dialog mit muslimischen Partnern und Gruppen geübt wurde, um dann lapidar festzustellen: "Zu solcher Kritik gibt es auch gegenteilige Erfahrungen." So bleiben die Einwände unbeantwortet - und damit auch bestehen.
Besonders ausführlich widmet sich das Kapitel der Frage, "... ob Glieder der evangelischen Kirche zusammen mit Muslimen beten oder andere Formen geistlicher Gemeinschaft praktizieren sollen und können." (Klarheit und gute Nachbarschaft 113) Die Antwort fällt eindeutiger als im Jahre 2000 aus. Kein gemeinsames - multireligiöses - Gebet mit Muslimen, da Gottesbild und Gebetsverständnis zu unterschiedlich seien. Nur respektvolle Teilnahme am Gebet der anderen oder Fürbitte für sie sei möglich. Auch ein - interreligiöses - Gebet, bei dem man wohl nebeneinander aber nacheinander und getrennt bete, unterliege immer der Gefahr, mit einem multireligiösen Gebet verwechselt zu werden. Vieles, was in der Vergangenheit möglich war, ist damit in Frage gestellt. Gemeinsamen Amtshandlungen, z. B. bei einer Eheschließung, die man 2000 noch für möglich hielt, wird auch eine Absage erteilt. "Die Beteiligten auf christlicher wie auf muslimischer Seite sollten sich an dieser Stelle ihrer besonderen Verantwortung bewusst sein und mit geistlichem und theologischem Augenmaß jeden Anschein einer Religionsvermischung vermeiden." (Klarheit und gute Nachbarschaft S. 118)
"Aus zwei Monologen kann kein Dialog werden. Es beginnt der Dialog erst dann, wenn das hinüber und herüber gesprochene Wort zum Mittel wird, je den Anderen zu suchen, dem Anderen zu helfen, das heißt: ihm in der Verlegenheit, die der Eine dem Anderen notwendig bereitet, zurecht zu helfen." (Zusammenleben mit Muslimen S. 85) Mit diesen Sätzen aus der Kirchlichen Dogmatik von Karl Barth schloss die Handreichung von 2000. Die Handreichung des Jahres 2006 wird dieser Mahnung nicht mehr gerecht.
Wilhelm Sabri Hoffmann
Christlich-Islamische Gesellschaft e.V.
Deutsche Muslim-Liga Bonn e.V.
Der Text erschien 2007 in gekürzter Form in der Zeitschrift "Shalom - Auf dem Weg zu Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung" der Evangelischen Landeskirche Westfalen.
Weiterhin fand der Text Aufnahme in der Dokumentation "Christen und Muslime. Eine EKD-Handreichung in der Kritik" des Evangelischen Pressedienstes Nr. 24 vom 25.06.200. Siehe www.epd.de
Der Text der Handreichung (und auch andere Publikationen der EKD zu diesem Thema) ist hier zu finden: Christlich-muslimischer Dialog Kirchliche Handreichungen und Orientierungshilfen zum Zusammenleben mit Muslimen in Deutschland.